Tod ist rechtlich keine Krankheit
Spiegel Online, 15. November 2016
Wenn man meint, dass man nicht kranker als tot sein kann, dann irrt man sich, zumindest was das Reisen angeht. Denn wenn darauf gebaut wird, dass im Todesfall eine gebuchte Reise von der Reiserücktrittsversicherung erstattet wird, kann bisweilen eine herbe Enttäuschung erleben. ⇒ Artikel lesen