Wachkoma

Titelseite: Wachkoma
Ausgabe 2017/03

Inhalt

»Austherapiert«? – Rechtliche Spielräume und Grenzen für die Beendigung lebenserhaltener Maßnahmen bei Wachkomapatienten

Von Dr. Ehsan Kangarani


Schwerste Schädigungen des Gehirns können das apallische Syndrom hervorrufen. Betroffene Patienten erscheinen wach (deshalb das umgangssprachlich verwendete Oxymoron »Wachkoma«), sind jedoch weder zur Kontaktaufnahme noch gar zur Kommunikation imstande; sie können sich auch nicht bewegen und eigenständig Nahrung aufnehmen (Hacke, Neurologie, 14. Auflage 2016, S. 114). Die Zufuhr von hochkalorischer künstlicher Ernährung über eine Magensonde (PEG) ist daher unvermeidlich, und da sich der Zustand des Wachkomapatienten bei ausbleibender Rehabilitation nach den ersten Monaten häufig nicht mehr verändert, stellt sich für Behandlungsteam wie Angehörige früher oder später die Frage: Wie lange noch? Wann ist der Zeitpunkt gekommen, zu dem eine künstliche Nahrungszufuhr »nur noch« ein Verdursten und Verhungern verhindert, darüber hinaus aber keinen therapeutischen Erfolg mehr verspricht? Rechtsprechung und juristische Literatur befassen sich hier seit Jahren besonders mit der Bedeutung des (mutmaßlichen) Patientenwillens, neuerdings aber auch mit der Frage der medizinischen Sinnhaftigkeit (»Indikation«)...

Diese Website verwendet Cookies, um verschiedene Funktionen bereitzustellen.

Dies umfasst sogenannte Session-Cookies, welche für die korrekte Funktion der Website benötigt und nach dem Schließen des Browsers gelöscht werden. Mit dem Setzen des Cookies für externe Inhalte erlauben Sie z.B. die Einbindung von Karten und Youtube-Videos in diese Website. Bitte entscheiden Sie, welche Cookies Sie zulassen möchten. Abhängig davon können einige Funktionen der Website nicht verfügbar sein. Weitere Informationen zu Cookies entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung.

Diese Website verwendet Cookies, um verschiedene Funktionen bereitzustellen.

Dies umfasst sogenannte Session-Cookies, welche für die korrekte Funktion der Website benötigt und nach dem Schließen des Browsers gelöscht werden. Mit dem Setzen des Cookies für externe Inhalte erlauben Sie z.B. die Einbindung von Karten und Youtube-Videos in diese Website. Bitte entscheiden Sie, welche Cookies Sie zulassen möchten. Abhängig davon können einige Funktionen der Website nicht verfügbar sein. Weitere Informationen zu Cookies entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung.

Ihre Einstellungen wurden gespeichert.