Ästhetik des Todes

Titelseite: Ästhetik des Todes
Ausgabe 2019/03

Inhalt

Bundesgerichtshof: Kein Schmerzensgeld für ein leidensbehaftetes Weiterleben

Von Dr. Ehsan Kangarani


  • Foto: Steffen Giersch
  • Foto: privat

Die (Über-) Versorgung am Lebensende war bereits Schwerpunkt dieses Ratgebers in der Ausgabe 2/19. Es kommen verschiedene Ursachen für eine zweifelhaft werdende Lebenserhaltung terminal erkrankter Patienten durch die Ärzteschaft in Betracht. Neben Sorgen vor rechtlicher Inanspruchnahme bei zu frühzeitigem Beenden der lebenserhaltenen Bemühungen kommen als weitere Ursachen auch ökonomische Interessen der Krankenhausträger, aber auch das ärztliche Berufsethos in Betracht. Nun hatte sich auch der Bundesgerichtshof (BGH) zuletzt mit einem möglichen Fall der Überversorgung zu befassen. Bereits heute kann konstatiert werden, dass das Urteil vom 2.4.2019 (Az.: VI ZR 13/18) keinen durchgreifenden Rechtsfrieden in die Thematik der ärztlichen Versorgung am Lebensende bringen wird...

Diese Website verwendet Cookies, um verschiedene Funktionen bereitzustellen.

Dies umfasst sogenannte Session-Cookies, welche für die korrekte Funktion der Website benötigt und nach dem Schließen des Browsers gelöscht werden. Mit dem Setzen des Cookies für externe Inhalte erlauben Sie z.B. die Einbindung von Karten und Youtube-Videos in diese Website. Bitte entscheiden Sie, welche Cookies Sie zulassen möchten. Abhängig davon können einige Funktionen der Website nicht verfügbar sein. Weitere Informationen zu Cookies entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung.

Diese Website verwendet Cookies, um verschiedene Funktionen bereitzustellen.

Dies umfasst sogenannte Session-Cookies, welche für die korrekte Funktion der Website benötigt und nach dem Schließen des Browsers gelöscht werden. Mit dem Setzen des Cookies für externe Inhalte erlauben Sie z.B. die Einbindung von Karten und Youtube-Videos in diese Website. Bitte entscheiden Sie, welche Cookies Sie zulassen möchten. Abhängig davon können einige Funktionen der Website nicht verfügbar sein. Weitere Informationen zu Cookies entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung.

Ihre Einstellungen wurden gespeichert.