Die (Über-) Versorgung am Lebensende war bereits Schwerpunkt dieses Ratgebers in der Ausgabe 2/19. Es kommen verschiedene Ursachen für eine zweifelhaft werdende Lebenserhaltung terminal erkrankter Patienten durch die Ärzteschaft in Betracht. Neben Sorgen vor rechtlicher Inanspruchnahme bei zu frühzeitigem Beenden der lebenserhaltenen Bemühungen kommen als weitere Ursachen auch ökonomische Interessen der Krankenhausträger, aber auch das ärztliche Berufsethos in Betracht. Nun hatte sich auch der Bundesgerichtshof (BGH) zuletzt mit einem möglichen Fall der Überversorgung zu befassen. Bereits heute kann konstatiert werden, dass das Urteil vom 2.4.2019 (Az.: VI ZR 13/18) keinen durchgreifenden Rechtsfrieden in die Thematik der ärztlichen Versorgung am Lebensende bringen wird...
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