Der Tod als letzte Therapie
Süddeutsche Zeitung, 17. Mai 2017
Nach einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts in Karlsruhe wird künftig ein Bundesinstitut darüber entscheiden, ob unheilbar Kranke Anspruch auf den Zugang zu einer tödlichen Arznei haben – das Bundesamt für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) war bislang für die Zulassung von Medikamenten zuständing, nun wird es Diagnosen über Krankheiten und den Geisteszustand von Patienten stellen. Artikel lesen