Langes Leben

Titelseite: Langes Leben
Ausgabe 2022/02

Inhalt

Was ist erlaubt, was ist verboten, wenn die Intensivbetten knapp werden?

- zum »Triage«-Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 16.12.2021 -

Von Gunnar Duttge


  • Foto: Ante Samarzija/unsplash.com

Seit Ausbruch der Corona-Pandemie sind sämtliche Schutzmaßnahmen (Maskenpflicht, »Lockdown«, Testpflichten, Zugangs­beschränkungen usw.) darauf gerichtet, eine Überlastung der Intensivstationen und in der Folge Katastrophensituationen wie insbesondere in Bergamo zu verhindern. Damit die Anzahl von akut behandlungsbedürftigen Infizierten mit schweren Verläufen nicht die Ressourcengrenzen überschreitet, muss die Gesamtzahl an Infizierten (gemessen nach der sog. 7-Tage-Inzidenz), zuletzt in Relation zur Impfquote, unter Kontrolle bleiben. Weil letztere aber nach wie vor vom Erreichen der sog. Herdenimmunität deutlich entfernt liegt, d. h. das exponentielle Wachstum bis auf Weiteres nicht zum Stillstand gebracht werden kann, und weil sich fortlaufend neue Mutationen des Virus (wie zuletzt »Omikron«) zeigen, vor denen die bislang entwickelten Impfstoffe nicht mit derselben hohen Effektivität schützen, bleibt die Sorge vor einem Kollaps der Lebensrettungskapazitäten in den Krankenhäusern akut. Das gilt neuerdings auch für Kinder, die nicht nur rasant wachsende Infektionszahlen aufweisen, sondern die Wochen danach häufig an einer schweren Entzündungsreaktion (sog. PIMS-Syndrom) erkranken. In abgeschwächter Form wird schon seit Monaten »priorisiert«, d. h. es kommt durch den verstärkten Personaleinsatz zugunsten von Corona-Patienten zu Verzögerungen bei »Normal-Patienten« (etwa der Terminierung von OP-Terminen); der Präsident der Deutschen Krankenhausgesellschaft sprach kürzlich von einer »stillen Triage« (berichtet in: F.A.Z. v. 28.1.2022)...

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