Wenn der Tod ruft. Sterbehilfe kontrovers

Titelseite: Wenn der Tod ruft. Sterbehilfe kontrovers
Ausgabe 2015/02

Inhalt

Assistierter Suizid - Notwendigkeit einer strafrechtlichen Regelung?

Von Dr. Ehsan Kangarani


  • Dr. Ehsan Kangarani, LL.M., ist Richter und zudem als Dozent an der Georg-August-Universität Göttingen am Lehrstuhl von Prof. Dr. Gunnar Duttge tätig.Foto: Steffen Giersch

Als Suizid versteht man im Allgemeinen die zielgerichtete eigenhändige Beendigung des eigenen Lebens. Bezeichnet wird dieser auch als Selbsttötung oder mehr philosophisch imprägniert als »Freitod«. Weit verbreitet ist zudem noch immer die historisch (christlich) geprägte Bezeichnung als »Selbstmord«. Selbst in den unterschiedlichen Vorschriften und Gesetzesnormen ist sowohl von Selbsttötung (z. B. § 116 Versicherungsvertragsgesetz) als auch von Selbstmord (z. B. § 8 Gesetz über die Anwendung unmittelbaren Zwangs) die Rede. Bei letztgenannter Redeweise darf nicht verkannt werden, dass dem eigentlichen »Mord« im strafrechtlichen Sinne ein besonders hoher Unwert anhaftet. Einen strafrechtlichen Unwert besitzt die Selbsttötung dagegen nicht, weil diese als solche seit Ende des 19. Jahrhunderts überhaupt nicht mehr als strafwürdig gilt...

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