Als Suizid versteht man im Allgemeinen die zielgerichtete eigenhändige Beendigung des eigenen Lebens. Bezeichnet wird dieser auch als Selbsttötung oder mehr philosophisch imprägniert als »Freitod«. Weit verbreitet ist zudem noch immer die historisch (christlich) geprägte Bezeichnung als »Selbstmord«. Selbst in den unterschiedlichen Vorschriften und Gesetzesnormen ist sowohl von Selbsttötung (z. B. § 116 Versicherungsvertragsgesetz) als auch von Selbstmord (z. B. § 8 Gesetz über die Anwendung unmittelbaren Zwangs) die Rede. Bei letztgenannter Redeweise darf nicht verkannt werden, dass dem eigentlichen »Mord« im strafrechtlichen Sinne ein besonders hoher Unwert anhaftet. Einen strafrechtlichen Unwert besitzt die Selbsttötung dagegen nicht, weil diese als solche seit Ende des 19. Jahrhunderts überhaupt nicht mehr als strafwürdig gilt...
Sie lesen die Vorschau
Sie haben diese Ausgabe gekauft oder ein digitales Abo?
Dann melden Sie sich an, um den vollständigen Artikel zu lesen.
Den vollständigen Artikel lesen Sie in der Ausgabe {ausgabe}.

