Vorsorgen für den Ernstfall mit Tipps aus der Praxis
Wer kann sich nicht an seinen 18. Geburtstag erinnern, an dem er endlich seine Volljährigkeit und Unabhängigkeit gefeiert hat?! Von da an sind wir autonom mit allen Pflichten, aber auch Rechten ausgestattet, die unsere Persönlichkeit sichern sollen. Niemand darf für uns entscheiden und handeln, unsere Post öffnen, bestimmen wie und wo wir leben und wohnen, Wissen über uns einholen oder weitergeben. Alles bedarf der Einwilligung! Ab dem 18. Lebensjahr sind wir selbstbestimmt, aber gleichzeitig rechtlich gesehen auch alleine, d.h. auf uns selber gestellt. Jedoch können Krankheiten, Unfälle oder medizinische Eingriffe dafür sorgen, dass wir nicht mehr selber für uns entscheiden können, nicht mehr ansprechbar sind und unsere Rechte, Wünsche und Bedürfnisse nicht mehr artikulieren können...
Sie lesen die Vorschau
Sie haben diese Ausgabe gekauft oder ein digitales Abo?
Dann melden Sie sich an, um den vollständigen Artikel zu lesen.
Den vollständigen Artikel lesen Sie in der Ausgabe {ausgabe}.