Themen um die sog. Corona-Pandemie dominieren sämtliche gesellschaftlichen Bereiche. Trotz immer wieder aufkommender guter Botschaften zu pharmazeutischen Entwicklungen (z. B. »Dexamethason«, aerzteblatt.de v. 16.6.2020) kann wohl davon ausgegangen werden, dass bis zur Verwirklichung eines wirksamen Impfstoffs und dessen allgemeiner Zurverfügungstellung in Deutschland Abstands- und Hygienemaßnahmen in öffentlichen und privaten Einrichtungen den Alltag prägen werden. Verstößen gegen diese »Regelungen«, die aufgrund sinkender Infektionszahlen in immer mehr Bereichen zu »Empfehlungen« gelockert werden, folgen zunächst keine unmittelbaren strafrechtlichen Konsequenzen. Anders kann es sich aber verhalten, wenn Zuwiderhandlungen hiergegen zu einer Gefahr für die Mitmenschen werden, etwa weil jemand direkt gegen behördliche Kontaktverbote (auch als Ausgangsperre oder Ausgangsbeschränkung bezeichnet) oder Isolationsanordnungen (»Quarantäne«) verstößt...
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