Seit dem 1. Mai 2014 steht den in einer rechtlichen Grauzone geduldeten »Babyklappen« und »anonymen Entbindungen« ein legales Angebot gegenüber: Die durch das Gesetz zum Ausbau der Hilfen für Schwangere und zur Regelung der vertraulichen Geburt (SchwHiAusbauG) eingeführte Möglichkeit einer »vertraulichen Geburt« soll die Beachtung der Grundrechte des Kindes stärken und Schwangeren in einer Krisensituation rechtssichere Unterstützung in einem geschützten Raum bieten...
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