Im Kreislauf des Lebens

Titelseite: Im Kreislauf des Lebens
Ausgabe 2014/03

Inhalt

Dürfen Ärzte beim Suizid helfen?

Ist die ärztliche Beihilfe zum Suizid eine Grenzüberschreitung oder erlaubte Hilfe für Schwerstkranke? Ein Beitrag zur Debatte über die Rolle der Mediziner am Lebensende der Patienten.

Von Héctor Wittwer


  • Foto: © igor | Fotolia.com
  • PD Dr. Héctor Wittwer (Jahrgang 1969) lehrt der­zeit Philosophie an der Otto-von Guericke-Universität Magdeburg. Seine wichtigsten Ar­beits­gebiete sind die Ethik einschließlich der Angewandten Ethik sowie die Rechtsphilosophie. Ausgewählte Veröffentlichungen zu den Themen Sterben und Tod: Selbsttötung als philosophisches Problem, Paderborn 2003; Philosophie des Todes, Stuttgart 2009; (als Mitherausgeber) Sterben und Tod. Ein interdisziplinäres Handbuch, Stuttgart 2010.Foto: privat

Seit vielen Jahren wird in Deutschland und anderen Staaten kontrovers darüber diskutiert, ob die ärztliche Beihilfe zum Suizid rechtlich erlaubt werden sollte. Innerhalb der Philosophie fällt das Problem der Suizidbeihilfe, wie ich im Folgenden abkürzend für »ärztliche Beihilfe zum Suizid« sagen werde, in den Zuständigkeitsbereich der sogenannten Angewandten Ethik. Es ist kennzeichnend für diese Teildisziplin der Philosophie, dass sie allgemeine moralische Grundsätze, wie etwa das Prinzip der Selbstbestimmung, auf besondere, praktisch relevante Fragen bezieht. Bei der Anwendung, auf die sie abzielt, kann es sich allerdings nicht um eine einfache Ableitung einzelner moralischer Urteile aus allgemeinen moralischen Grundsätzen und empirischen Beschreibungen von Problemen handeln. Stattdessen ist jeweils in einem aus mehreren Schritten bestehenden Verfahren zu prüfen, wie und in welchem Maße allgemeingültige moralische Regeln in der Praxis umgesetzt werden sollten oder dürfen. Dabei müssen die Interessen aller Betroffenen, im Falle der Suizidbeihilfe also diejenigen der Patienten und der Ärzteschaft, berücksichtigt werden. Darüber hinaus darf nicht ausgeschlossen werden, dass verschiedene moralische Prinzipien für die Beurteilung einer Handlungsweise einschlägig sind und zu unterschiedlichen Bewertungen führen. Wenn dies so ist, dann müssen diese Prinzipien entweder in eine Rangfolge gebracht oder gegeneinander abgewogen werden. Schließlich muss geprüft werden, welche unerwünschten Risiken und Nebenwirkungen die rechtliche Neuregelung einer Handlungsweise haben könnte. Die »Anwendung« ethischer Grundsätze auf konkrete Probleme ist also ein komplexer Vorgang...

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