Der Wunsch nach einem friedlichen und schmerzfreien Tod idealerweise in häuslicher Umgebung und nahe den Angehörigen dürfte von der Mehrheit der Menschen geteilt werden. Dass dieser bedauerlicherweise allzu häufig nicht in Erfüllung geht, ist in einer modernen und hoch technologisierten Gesellschaft wie der unsrigen umso bedauerlicher. Demgegenüber steht der stetige Anstieg des Bedarfs nach einer qualitativ hochwertigen, in der Fläche sowie organisatorisch und personell verlässlich aufgestellten Hospiz- und Palliativarbeit in Deutschland. Insoweit kommt das bis heute fundamentale ehrenamtliche Engagement vieler Bürgerinnen und Bürger an seine Grenzen, wenn der Staat seine eigene Unterstützungsleistung nicht stetig erhöht. Hier ist in den letzten Jahren einiges – auch und vor allem – auf gesetzlicher Ebene geschehen. Dabei geht es vorliegend nicht um den individuellen (Behandlungs-) Vertrag zwischen dem Betroffenen und dem Leistungserbringer (z. B. ambulanter Palliativdienst), sondern vorwiegend um die allgemeine Regelversorgung im Rahmen der Gesetzlichen Krankenversicherung...
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