Wie wollen wir leben, wie wollen wir sterben?

Titelseite: Wie wollen wir leben, wie wollen wir sterben?
Ausgabe 2012/01

Inhalt

Grauzone Sterbehilfe

Der bemerkenswerte Fall »Putz«, Dokument eines Grenzfalles

Von Uwe von Seltmann


  • Foto: Steffen Giersch
  • Elke Gloor, Jahrgang 1954, schnitt – auf Anraten ihres AnwaltsWolfgang Putz – am 21. Dezember 2007 in einem Pflegeheim denSchlauch durch, über den ihre Mutter künstlich ernährt wurde. Sie ist Mutter zweier erwachsener Söhne und arbeitet als Verwaltungsangestellte in einer Kasseler Suchtberatungsstelle.Foto: HOFFMANN UND CAMPE VERLAG GmbH
  • Wolfgang Putz ist seit 1977 Rechtsanwalt und spezialisierte sich aufArzthaftungsrecht und Patientenrechte am Ende des Lebens. Neben seiner anwaltlichen Tätigkeit arbeitet der Verfasserzahlreicher Publikationen als Lehrbeauftragter für Medizinrecht und -ethik an der Ludwig-Maximilians-Universität München.Foto: HOFFMANN UND CAMPE VERLAG GmbH
  • Foto: © liveostockimages | fotolia.de
  • Foto: Steffen Giersch

Wann darf die künstliche Ernährung eines Wachkomapatienten eingestellt werden? Ist es ein Unterschied, ob keine Nahrung mehr über eine Magensonde zugeführt oder der Schlauch durchgeschnitten wird? Ist das Kappen eines Schlauches ein Behandlungsabbruch oder ein Tötungsdelikt?

Es war drei Tage vor Weihnachten, am 21. De­­zember 2007, gegen 14 Uhr, als Elke Gloor den Rat ihres Rechtsanwalts Wolfgang Putz befolgte und zur Pflasterschere griff. Sie nahm die Schere und durchtrennte, unmittelbar an der Bauchdecke, den Schlauch zur Magen­sonde, mit der ihre seit über fünf Jahren im Wachkoma liegende Mutter Erika Küllmer künstlich ernährt und am Leben erhalten wurde – obwohl Erika Küllmer vor ihrer Erkrankung unmissverständlich zum Ausdruck gebracht hatte, dass sie eine künstliche Beatmung und Ernährung ablehne und nicht an Schläuche angeschlossen werden wollte. Der behandelnde Arzt hatte längst erklärt, dass in der hoffnungslosen Situation der 76-Jährigen, der noch ein Jahr zuvor ein Arm amputiert worden war, eine weitere künstliche Ernährungstherapie nicht mehr indiziert sei. Es waren also alle Bedingungen erfüllt, dass Elke Gloor den Wunsch ihrer Mutter auf einen friedlichen und würdigen Tod erfüllen konnte, ohne sich strafbar zu machen...

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