Wann darf die künstliche Ernährung eines Wachkomapatienten eingestellt werden? Ist es ein Unterschied, ob keine Nahrung mehr über eine Magensonde zugeführt oder der Schlauch durchgeschnitten wird? Ist das Kappen eines Schlauches ein Behandlungsabbruch oder ein Tötungsdelikt?
Es war drei Tage vor Weihnachten, am 21. Dezember 2007, gegen 14 Uhr, als Elke Gloor den Rat ihres Rechtsanwalts Wolfgang Putz befolgte und zur Pflasterschere griff. Sie nahm die Schere und durchtrennte, unmittelbar an der Bauchdecke, den Schlauch zur Magensonde, mit der ihre seit über fünf Jahren im Wachkoma liegende Mutter Erika Küllmer künstlich ernährt und am Leben erhalten wurde – obwohl Erika Küllmer vor ihrer Erkrankung unmissverständlich zum Ausdruck gebracht hatte, dass sie eine künstliche Beatmung und Ernährung ablehne und nicht an Schläuche angeschlossen werden wollte. Der behandelnde Arzt hatte längst erklärt, dass in der hoffnungslosen Situation der 76-Jährigen, der noch ein Jahr zuvor ein Arm amputiert worden war, eine weitere künstliche Ernährungstherapie nicht mehr indiziert sei. Es waren also alle Bedingungen erfüllt, dass Elke Gloor den Wunsch ihrer Mutter auf einen friedlichen und würdigen Tod erfüllen konnte, ohne sich strafbar zu machen...
Sie lesen die Vorschau
Sie haben diese Ausgabe gekauft oder ein digitales Abo?
Dann melden Sie sich an, um den vollständigen Artikel zu lesen.
Den vollständigen Artikel lesen Sie in der Ausgabe {ausgabe}.