Organspende. Geben und Nehmen

Titelseite: Organspende. Geben und Nehmen
Ausgabe 2018/04

Inhalt

Ein festgeschriebenes Verfahren / Hirntod gleich Tod?


  • Foto: ©whitehoune | stock.adobe.com

Das Transplantationsgesetz schreibt vor, dass einem potenziellen Organspender erst dann Organe entnommen werden dürfen, wenn der Hirntod endgültig festgestellt wurde. Der Begriff des Hirntodes ist für viele Menschen schwer zu verstehen und mit Unsicherheit verbunden. Denn ein hirntoter Mensch unterscheidet sich äußerlich nicht von einem tief bewusstlosen Menschen: Die Hautfarbe ist rosig, er wird beatmet, der Brustkorb hebt und senkt sich, auch das Herz schlägt.

Eine Organspende nach dem Tod (postmortale Organspende), ist nur dann möglich, wenn bei der verstorbenen Person der unumkehrbare Ausfall der gesamten Hirnfunktionen (Hirntod) festgestellt wurde. Die Bezeichnung »Hirntod« beschreibt einen besonderen Zustand, bei dem die Gesamtfunktion des Großhirns, Kleinhirns und Hirnstammes unwiederbringlich und unumkehrbar ausgefallen ist. Mit der Diagnose Hirntod ist der Tod des Menschen sicher festgestellt...

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