Mit der Einführung des Transplantationsgesetzes wollte der Gesetzgeber im Jahr 1997 nicht nur ein Ende des Flickenteppichs verschiedener Regelungen und internationaler Vereinbarungen durch ein einheitliches Regelwerk einläuten, sondern vor allem auch in der Bevölkerung die Bereitschaft zur postmortalen Organspende fördern. Bis zum Jahre 2010 ging dieser Plan auf. Die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) erfasste für dieses Jahr rund 1 300 Spender (DSO Jahresbericht 2010, abgerufen unter www.dso.de). Seither sinkt die Bereitschaft in Deutschland aber kontinuierlich. Zuletzt gab es im Jahr 2017 nur noch knapp 850 Spender (DSO Jahresbericht 2017), bei einem unveränderten bzw. sogar gestiegenen Spendenbedarf. Diese Entwicklung steht – anders als weit verbreitet – nicht allein im Zusammenhang mit dem sog. Organspendenskandal an einigen renommierten deutschen Transplantationszentren. Es handelt sich vielmehr um einen Systemfehler, für den es viele Ursachen gibt...
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