Mein Lebenspartner ist mit 35 Jahren schwer verunglückt und kann nicht mehr für sich selbst entscheiden. Seine Eltern wollen, dass er in einem Heim in ihrer Nähe untergebracht wird. Ich bin dagegen, weil ich eine andere Einrichtung für geeigneter halte. Mein Partner und ich sind nicht verheiratet und haben unsere Beziehung nie vertraglich geregelt. Welche Rechte habe ich?
Ob durch Unfall oder Erkrankung bedingt: Immer wieder geraten Menschen unerwartet in eine Situation, in der sie durch ein plötzliches Ereignis nicht mehr in der Lage sind, für sich selbst zu sorgen. Eine solche Sachlage wirft dann stets die Frage auf, wer befugt ist, die nötigen Entscheidungen zu treffen, hier: das Pflegeheim für den Sohn beziehungsweise Lebenspartner auszusuchen, oder fachlich ausgedrückt: wem das Aufenthaltsbestimmungsrecht für die nicht mehr handlungsfähige Person zusteht...
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