Ein Grundsatz der Verfassung der Bundesrepublik Deutschland verheißt politisch Verfolgten Asyl. Das war 1949 eine Lehre aus der Geschichte, wurde nach der Erfahrung des Nationalsozialismus als selbstverständlich akzeptiert. Die edle Geste war in der politischen Praxis lange Zeit wohlfeil, weil es keinen Ansturm fremder Menschen gab, die Asyl begehrten. Die Millionen Heimatvertriebenen bildeten eine andere Kategorie. Sie galten offiziell nicht als Fremde. Auch sie waren auf der Flucht, waren arm und mussten integriert werden. Dass dies gelang, zeigten die Möglichkeiten der Aufnahmegesellschaft. Auch zwei Millionen Flüchtlinge aus der DDR waren (politisch, ökonomisch und menschlich) jederzeit willkommen. Auch sie galten ja nicht als Fremde. Das machte den Unterschied zu Flüchtlingen aus anderen Kulturen, mit anderer ethnischer Herkunft und anderen Sitten, die aus Bürgerkriegsregionen kamen, Aufnahme begehrten, um ihr Leben zu fristen und wenigstens ihren Kindern Zukunftschancen zu geben...
Sie lesen die Vorschau
Sie haben diese Ausgabe gekauft oder ein digitales Abo?
Dann melden Sie sich an, um den vollständigen Artikel zu lesen.
Den vollständigen Artikel lesen Sie in der Ausgabe {ausgabe}.