Stirbt die Erde?

Titelseite: Stirbt die Erde?
Ausgabe 2020/01

Inhalt

Wie Landwirte und Greenpeace die Bundesregierung zwingen wollten, die Ziele im nationalen Klimaschutzprogramm 2020 doch noch zu erreichen

Von Dr. Ehsan Kangarani


  • Foto: Steffen Giersch

Die jährlichen Treibhausgasemissionen in Deutschland bis zum Jahr 2020 um bis zu 40 Prozent gegenüber dem Jahr 1990 zu senken: Dies ist das für den »Aktionsplan Klimaschutz 2020« (abrufbar unter https://www.bmu.de) erklärte »Etappenziel« der Bundesregierung gewesen. Mit Kabinettsbeschluss vom 3. Dezember 2014 wollte bereits die Große Koalition der vorherigen Legislaturperiode ein sichtbares Zeichen für den Klimaschutz setzen. Dieses Ziel wird nicht erreicht. Im jüngsten Projektionsbericht der Bundesregierung vom Mai 2019 wurde prognostiziert, dass das Ziel um etwa sieben Prozentpunkte nach unten hin verfehlt werden wird. Drei Familien, die auf der Nordseeinsel Pellworm, im Alten Land an der Elbe nahe Stade und in der Lausitz in Brandenburg jeweils auf eigenem Grund und Boden durch teilweise erhebliche Investitionen ökologische Landwirtschaft betreiben, erhoben gemeinsamen mit Greenpeace gegen die Bundesregierung mit anwaltlichem Schriftsatz vom 25. Oktober 2018 Klage vor dem Verwaltungsgericht in Berlin, um diese gerichtlich verpflichten zu lassen, durch Vornahme geeigneter Maßnahmen, zum Beispiel durch die Schaffung weiterer Förderprogramme, dem Treffen von Selbstverpflichtungsabsprachen mit der Industrie und das ­unverzügliche Abschalten von Braunkohlekraftwerken doch noch die im Aktionsplan für 2020 gesetzten Ziele zu erreichen. Die Familien befürchten, ihre Betriebe langfristig ohne ausreichenden Klimaschutz nicht mehr nutzen zu können. Dabei zeigen sie die Konsequenzen des von Menschen zu verantwortenden Klimawandels auf, wie etwa der extreme Sommer 2018 die Betriebe an ihre wirtschaftlichen Grenzen gebracht habe. Greenpeace sah sich durch die eigenen satzungsgemäßen Ziele – insbesondere dem der Verhinderung des gefährlichen Klimawandels – verpflichtet, sich an der Klage zu beteiligen...

Diese Website verwendet Cookies, um verschiedene Funktionen bereitzustellen.

Dies umfasst sogenannte Session-Cookies, welche für die korrekte Funktion der Website benötigt und nach dem Schließen des Browsers gelöscht werden. Mit dem Setzen des Cookies für externe Inhalte erlauben Sie z.B. die Einbindung von Karten und Youtube-Videos in diese Website. Bitte entscheiden Sie, welche Cookies Sie zulassen möchten. Abhängig davon können einige Funktionen der Website nicht verfügbar sein. Weitere Informationen zu Cookies entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung.

Diese Website verwendet Cookies, um verschiedene Funktionen bereitzustellen.

Dies umfasst sogenannte Session-Cookies, welche für die korrekte Funktion der Website benötigt und nach dem Schließen des Browsers gelöscht werden. Mit dem Setzen des Cookies für externe Inhalte erlauben Sie z.B. die Einbindung von Karten und Youtube-Videos in diese Website. Bitte entscheiden Sie, welche Cookies Sie zulassen möchten. Abhängig davon können einige Funktionen der Website nicht verfügbar sein. Weitere Informationen zu Cookies entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung.

Ihre Einstellungen wurden gespeichert.