Die jährlichen Treibhausgasemissionen in Deutschland bis zum Jahr 2020 um bis zu 40 Prozent gegenüber dem Jahr 1990 zu senken: Dies ist das für den »Aktionsplan Klimaschutz 2020« (abrufbar unter https://www.bmu.de) erklärte »Etappenziel« der Bundesregierung gewesen. Mit Kabinettsbeschluss vom 3. Dezember 2014 wollte bereits die Große Koalition der vorherigen Legislaturperiode ein sichtbares Zeichen für den Klimaschutz setzen. Dieses Ziel wird nicht erreicht. Im jüngsten Projektionsbericht der Bundesregierung vom Mai 2019 wurde prognostiziert, dass das Ziel um etwa sieben Prozentpunkte nach unten hin verfehlt werden wird. Drei Familien, die auf der Nordseeinsel Pellworm, im Alten Land an der Elbe nahe Stade und in der Lausitz in Brandenburg jeweils auf eigenem Grund und Boden durch teilweise erhebliche Investitionen ökologische Landwirtschaft betreiben, erhoben gemeinsamen mit Greenpeace gegen die Bundesregierung mit anwaltlichem Schriftsatz vom 25. Oktober 2018 Klage vor dem Verwaltungsgericht in Berlin, um diese gerichtlich verpflichten zu lassen, durch Vornahme geeigneter Maßnahmen, zum Beispiel durch die Schaffung weiterer Förderprogramme, dem Treffen von Selbstverpflichtungsabsprachen mit der Industrie und das unverzügliche Abschalten von Braunkohlekraftwerken doch noch die im Aktionsplan für 2020 gesetzten Ziele zu erreichen. Die Familien befürchten, ihre Betriebe langfristig ohne ausreichenden Klimaschutz nicht mehr nutzen zu können. Dabei zeigen sie die Konsequenzen des von Menschen zu verantwortenden Klimawandels auf, wie etwa der extreme Sommer 2018 die Betriebe an ihre wirtschaftlichen Grenzen gebracht habe. Greenpeace sah sich durch die eigenen satzungsgemäßen Ziele – insbesondere dem der Verhinderung des gefährlichen Klimawandels – verpflichtet, sich an der Klage zu beteiligen...
Sie lesen die Vorschau
Sie haben diese Ausgabe gekauft oder ein digitales Abo?
Dann melden Sie sich an, um den vollständigen Artikel zu lesen.
Den vollständigen Artikel lesen Sie in der Ausgabe {ausgabe}.