Würdig leben und sterben – wie geht das?

Titelseite: Würdig leben und sterben – wie geht das?
Ausgabe 2013/02

Inhalt

Gesetzesentwurf

Prof. Gunnar Duttge über strafrechtliche Aspekte bei Patienten am Lebensende


  • Prof. Dr. Gunnar Duttge, Jahrgang 1966, wurde 2004 auf einen Lehrstuhl für Strafrecht und Strafprozessrecht an die Juristische Fakultät der Georg-August-Universität Göttingen berufen. Der Rechtswissenschaftler ist zugleich Vorstandsmitglied des von ihm mitbegründeten Göttinger Zentrums für Medizinrecht. Er ist unter anderem Mitglied der Ethikkommission der Universität Göttingen, des Klinischen Ethikkomitees der Universitätsmedizin Göttingen und des Arbeitskreises Ethik der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin. Prof. Duttge ist zudem einer der Herausgeber dieser Zeitschrift.Foto: Steffen Giersch
  • Prof. Dr. Gunnar DuttgeFoto: Steffen Giersch
  • Foto: Steffen Giersch
  • Prof. Dr. Gunnar DuttgeFoto: Steffen Giersch
  • Foto: Privat
  • Foto: Steffen Giersch
  • Foto: Steffen Giersch

»Lassen wir es im Unklaren, treiben wir die Menschen auf die Bahngleise!« Wenn jemand sterben möchte, soll damit niemand Geld verdienen dürfen. Das Justizministerium will daher gewerbliche Sterbehilfe unter Strafe stellen. Knapp die Hälfte der Bevölkerung sieht das jedoch anders: Laut einer Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Emnid im August 2012 befürworten 49 Prozent der Bundesbürger die gewerbliche Sterbehilfe, 41 Prozent lehnen sie ab. Warum ist dennoch eine gesetzliche Regelung notwendig? Ist Sterben nicht Privatsache? Soll nicht jeder einen selbstbestimmten Tod wählen dürfen? Der Göttinger Medizin- und Biorechtler Professor Gunnar Duttge erklärt den komplizierten Sachverhalt und fordert die »Enttabuisierung des Todes, des Sterbens und des Leides, das damit verbunden sein kann«.

Herr Professor Duttge, wenn ein unheilbar kranker Freund Sie bitten würde, ihm beim Suizid zu helfen – würden Sie das machen?..

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