»Jeder Mensch hat ein Recht auf ein Sterben unter würdigen Bedingungen« – mit diesem Satz sind die fünf Leitsätze der »Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen in Deutschland« überschrieben.
Warum eine Charta? Welches Selbstverständnis verbindet sich mit ihr? In den vergangenen etwa 30 Jahren sind durch die Hospizbewegung und die Entwicklung der Palliativmedizin in Deutschland aus einer Situation der Tabuisierung heraus große Fortschritte in der Begleitung und Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen und ihrer Angehörigen erreicht worden. Die Defizite aber waren und sind nach wie vor groß, viele Menschen werden nicht erreicht – vor allem alte Menschen, Menschen mit Demenzerkrankungen oder Menschen mit anderen als Krebs - diagnosen. Darum geht es: Um die Zugangsgerechtigkeit für alle, die einer Hospiz- und Palliativbetreuung bedürfen – unabhängig von ihrem Lebensalter, von der Art der Erkrankung, ihrer Nationalität oder ihrem Glauben. Hierzu müssen die Strukturen weiter ausgebaut werden. Vor allem aber bedarf es des Transfers hospizlicher Haltung und palliativen Wissens in alle Einrichtungen, in denen Menschen sterben: in die häusliche Versorgung ebenso wie in die stationären Pflegeeinrichtungen oder die allgemeinen Krankenhäuser. Es bedarf der Qualifizierung der hier ehrenamtlich und hauptamtlich Mitarbeitenden ebenso wie der Einbeziehung neuer Erkenntnisse aus Wissenschaft und Forschung. Und es bedarf eines breiten gesellschaftlichen Dialogs und der Auseinandersetzung, um Kontroversen zu überwinden. Die Hospiz- und Palliativbewegung ist auch eine Menschenrechtsbewegung, die die Würde schwerstkranker und sterbender Menschen, ihre Bedürfnisse, Wünsche und Werte in den Mittelpunkt stellt. Es geht um eine Kultur der Mitmenschlichkeit und Solidarität in einer zunehmend individualisierten Gesellschaft und einem immer stärker von Ökonomie und Wettbewerb bestimmten Gesundheitssystem. Sie sind die Voraussetzung für ein selbstbestimmtes Leben bis zum Schluss. Im Jahre 2010 wurde die Charta verabschiedet. Rund 200 Expertinnen und Experten waren daran beteiligt; über 50 von ihnen – Repräsentanten der maßgeblichen gesellschaftlichen und gesundheitspolitischen Organisationen - hatten die Charta am Runden Tisch im Konsens verabschiedet und durch ihre Unterschrift ihre weitere Unterstützung bei der Umsetzung im Wege der Selbstverpflichtung bekundet. Die drei Trägerorganisationen - Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP), Deutscher Hospiz- und PalliativVerband (DHVP) und Bundesärztekammer (BÄK) - hatten den Prozess initiiert und moderiert. Die Charta ist eine große Chance, weil es in einer pluralen Gesellschaft und in einem föderalen, selbstverwalteten Gesundheitssystem der gemeinschaftlichen Ziele und des gemeinsamen Handelns aller Beteiligten bedarf. Jeder trägt in seinem jeweiligen Zuständigkeitsbereich Verantwortung. Um auch die Politik stärker mit in die Verantwortung zu nehmen, ist es das Ziel, die Charta nun zu einer »Nationalen Strategie zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen in Deutschland« zu entwickeln...
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