Friedhöfe spiegeln unser Leben.

Titelseite: Friedhöfe spiegeln unser Leben.
Ausgabe 2014/04

Inhalt

Das Elend der Leichenschau

Von GUNNAR DUTTGE


  • Foto: Steffen Giersch
  • Foto: Steffen Giersch
  • In Spalten geschnittenes Gehirn in Formalin eingelegtFoto: Steffen Giersch
  • Foto: Steffen Giersch
  • Prof. Dr. Gunnar Duttge (*1966) wurde 2004 auf einen Lehrstuhl für Strafrecht und Strafprozessrecht an die Juristische Fakultät der Georg-August-Universität Göttingen berufen. Der Rechts - wissenschaftler ist zugleich Vorstandsmitglied des von ihm mitbegründeten Göttinger Zentrums für Medizinrecht. Er ist unter anderem Mitglied der Ethikkommission der Universität Göttingen, des Klinischen Ethikkomitees der Universitätsmedizin Göttingen und des Arbeitskreises Ethik der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin. Foto: Steffen Giersch

Zum Streit um die klinische Obduktion

Der menschliche Leichnam ist nicht bloß eine wertlose »tote Hülle« – vielmehr werden die »sterblichen Überreste« sowohl von den Angehörigen als auch der Gesamtgesellschaft in einer biologischen Kontinuität mit dem zuvor lebenden Menschen gesehen. Ein aus Gründen der mitmenschlichen Solidarität geschuldetes »ehrendes Gedenken« verbietet es daher, die Leiche nur als reine Materie, als »Sache« zu behandeln; ganz im Gegenteil resultieren aus jener (Teil-)Identität mit der einst lebenden »Person« gleichsam in Verlängerung der wechselseitigen Achtungspflichten unter Lebenden spezifische Respektspflichten in Form eines pietät- und würdevollen Umgangs mit der Leiche. Diese Pflichtenstellung ist keineswegs allein von moralischer, sondern ebenso von rechtlicher Qualität: Denn schon seit Langem erkennt das Bundesverfassungsgericht ein sogenanntes »postmortales Persönlichkeitsrecht« an und damit das mutmaßliche Interesse eines jeden, dass der eigene Körper auch post mortem nicht dem Belieben anderer preisgegeben wird. Zwecks Sicherung eines pietätvollen Umgangs enthalten die Bestattungsgesetze der Länder einige Regeln, welche vor allem Form, Ort und zeitlichen Ablauf einer Bestattung weitreichend vorgeben...

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