Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich mit Beschluss vom 26.5.2020 (Az.: 2 StR 434/19) mit dem Urteil des Landgerichts Darmstadt vom 29.5.2019 (Az.: 500 Js 13162/18) befassen müssen, in dem die angeklagte Pflegekraft eines Altenheims wegen vorsätzlicher Körperverletzung verurteilt worden war. Der BGH hat das Urteil aufgehoben und erneut an das Landgericht zur neuen Verhandlung und Entscheidung zurückgewiesen. Diese Entscheidung trägt einige »explosive« Kernaussagen in sich, die bei missverstandener Anwendung einen schwer nachvollziehbaren Einfluss auf das Medizinstrafrecht und die klinische Praxis haben können...
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