Der Begriff »Sterbehilfe« wird in vielen Diskussionen, aber auch in Medienbeiträgen sehr unterschiedlich und zum Teil völlig falsch verwendet
Welche klinischen Situationen gibt es?
- Ein Mensch möchte, dass sein Leben beendet wird und bittet einen Dritten (z. B. einen Arzt), dass er ihm/ihr ein tödliches Medikament direkt spritzt. Die unmittelbar zum Tode führende Handlung wird also vom Dritten (Arzt) beherrscht und als »Tötung auf Verlangen« bezeichnet. Sie ist in Deutschland ausnahmslos strafbar; häufig wird hierfür auch der Begriff der »aktiven Sterbehilfe« verwendet. Ohne Zustimmung wäre es natürlich Mord.
- Derselbe Patient möchte sein Leben beenden und bittet einen Dritten (z. B. einen Arzt), ihm ein tödliches Medikament zu beschaffen und neben das Bett zu stellen. Er muss selbst trinken, behält damit die letzte Kontrolle. Der Dritte hilft in diesem Fall dem Patienten bei der Selbsttötung. Dies ist also die Assistenz beim Suizid. Obgleich auch diese »aktiv« erfolgt, muss es von der »aktiven Sterbehilfe« unterschieden werden. Sofern der Suizid »freiverantwortlich« verübt wird, ist diese Assistenz (oder Beihilfe) derzeit nicht strafbar.
- Der Patient leidet unter starken Schmerzen, und der Arzt gibt ihm ein starkes Schmerzmittel, zum Beispiel Morphin. Früher gab es unter der Ärzteschaft große Bedenken gegen eine Therapie mit Opiaten. Daher hat der Gesetzgeber zur Beruhigung die Kategorie der »indirekten Sterbehilfe« eingeführt. Die besagt, dass bei Verabreichung starker Schmerzmittel mit dem Ziel der Schmerzlinderung die Inkaufnahme einer möglichen (aber nicht sicheren) Lebensverkürzung möglich ist. Ärzte brauchen also keine Angst vor der Verschreibung starker Schmerzmittel zu haben, solange sie hiermit nicht ihre Patienten gezielt zu Tode bringen wollen.
- Bei einem schwerkranken Patienten wird eine lebensverlängernde Maßnahme, zum Beispiel eine Beatmung, nicht begonnen oder gar beendet, wenn mit medizinischen Behandlungen ein Therapieziel »Heilung« nicht mehr möglich ist. Wird auf lebensverlängernde Maßnahmen verzichtet, wird dies »passive Sterbehilfe« genannt und zwar auch dann, wenn es hierzu noch einer manuellen »Aktivität« (wie z. B. der Betätigung eines Schalters) bedarf. Man sollte aber statt von »passiver Sterbehilfe« besser vom »Sterben lassen« sprechen.
Prof. Dr. Raymond Voltz ist Mitherausgeber von »Leben&Tod«..
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