Es gibt keine Pflicht zu leben. Der Mensch ist nicht verpflichtet zu leben. Der Mensch hat das grundsätzliche Recht, sein Leben bewusst, freiwillig, eigenhändig zu beenden. Wir könnten es mit dieser Aussage bewenden lassen. Aber mit dieser Aussage beginnt eine tiefe ethische Auseinandersetzung und nicht nur eine ethische Auseinandersetzung, sondern auch eine fachliche, weil fachliche Befunde ethische Überlegungen in hohem Maße mitbestimmen. (...)..
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