Selbstmord, Suizid, Selbsttötung, Freitod. Alle diese Ausdrücke beschreiben dieselbe Handlung. Allerdings schwingen in jedem dieser Ausdrücke unterschiedliche Bedeutungen mit. Wir hier verwenden die Begriffe Selbstmord und Freitod bewusst nicht, auch wenn sie umgangssprachlich häufig genutzt werden. Der juristische Begriff Mord beinhaltet eine Planung und einen Vorsatz. Das ist in der Regel beim Suizid nicht der Fall. Das Wort Freitod suggeriert etwas, was nicht stimmt, nämlich, dass die betreffende Person aus freien Stücken gehandelt hat...
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