Die einen wünschen sich nichts mehr als ein selbstbestimmtes Sterben. Die anderen warnen eindringlich vor einer Gesellschaft, in der sich alte und kranke Menschen zum Suizid gedrängt fühlen. Die Debatte um Möglichkeiten des assistierten Sterbens wird sehr emotional geführt
Es ist ein Dilemma: Einerseits ist das vorzeitige, gewaltsame Aus-dem-Leben-Scheiden durch eigene Hand ein Grund tief empfundenen Bedauerns selbst für jene, die mit dem »Selbstmörder« nicht unmittelbar persönlich verbunden waren. Andererseits leben wir in einer freiheitlichen Gesellschaft, in der ein jeder »Mündige« die wesentlichen Lebensentscheidungen selbst treffen darf. Niemand – kein Staat, keine Kirche – hat das Recht, einen Menschen zum Weiterleben zu zwingen, sofern dieser sich in generell urteilsfähigem Zustand ernstlich und definitiv dazu entschlossen hat, seinem Leben ein Ende zu setzen. Hierin liegt der Angelpunkt des deutschen Rechts wie insbesondere auch des bundesverfassungsgerichtlichen Urteils vom 26.2.2020. Es hat der in Philosophie- wie Kirchengeschichte über lange Zeit hinweg vorherrschenden Vorstellung von einer grundsätzlichen »Verwerflichkeit« des eben deshalb so benannten Selbstmordes im Zuge der neuzeitlichen Aufklärung eine Absage erteilt: Bereits das Reichsstrafgesetzbuch von 1871 kannte weder ein rechtliches Verbot zum Suizid(-versuch) noch zur Suizidbeihilfe durch einen Dritten...
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