Am 26. Juni 1981 um 10.10 Uhr wurde Werner Teske, Hauptmann des Ministeriums für Staatssicherheit, in einer Wohnung in der Arndtstraße 48, Leipziger Südvorstadt, erschossen. Er war nicht etwa einem Mörder in die Hände gefallen, sonder er starb als verurteilter Spion den im Strafgesetzbuch der DDR, Paragraf 60 Absatz 1, vorgesehenen Tod durch Erschießen – zu vollstrecken durch einen »unerwarteten Nahschuss in das Hinterhaupt«. Das entsprach dem Verständnis von Humanität der DDR-Oberen, mit dem die Höchststrafe gerechtfertigt wurde: »Indem die Todesstrafe der Sicherung und dem zuverlässigen Schutz unseres souveränen sozialistischen Staates, der Erhaltung des Friedens und dem Leben der Bürger dient, trägt sie einen humanistischen Charakter.«..
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